Kundenkarte von Prodega beantragen oder
Lieferung von Transgourmet nutzen
Werden Sie Kunde und profitieren Sie vom grössten Profi-Sortiment der Schweiz sowie von allen Vorteilen, die dazu gehören!
Unsere Business-Kundentypen im Überblick
Welcher Kundentyp passt zu Ihnen?
Vergleichen Sie als Business-Kunde die Möglichkeiten – schnell, einfach und übersichtlich.
Häufig gestellte Fragen
1. Kann ich Kunde werden?
Jede Person mit einem angemeldeten Gewerbe kann von unserem Abhol- und Belieferungsservice profitieren und Kunde werden.
Über unsere Formulare können Sie online Ihren Antrag stellen.
2. Wo kann ich einkaufen?
Bei Transgourmet/Prodega haben Sie folgende Möglichkeiten:
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Als Abholkunde können Sie unser vielfältiges Sortiment in den Prodega-Märkten beziehen. Beantragen Sie Ihre Kundenkarte.
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Als Belieferungskunde können Sie im Transgourmet-Webshop einkaufen. Neukunde können sich über den Transgourmet-Kundenantrag registrieren. Anschliessend haben Sie die Möglichkeit einen Transgourmet-Login zu beantragen.
3. Wie bekomme ich eine Kundenkarte?
Füllen Sie im ersten Schritt unseren Prodega-Kundenantrag aus. Nach Prüfung können Sie Ihre Kundenkarte im Markt abholen.
4. Benötige ich als Belieferungskunde eine Kundenkarte?
Nein, als Belieferungskunde benötigen Sie keine Kundenkarte. Um im Webshop einkaufen zu können, werden Ihnen die Zugangsdaten zu unserem Transgourmet-Login zugesendet.
5. Kann ich meine Kundenkarte jemand anderem mitgeben, um für mich einzukaufen?
Die obligatorische Kundenkarte mit Foto ist persönlich und nicht übertragbar. Gerne können Sie eine Zweit-Karte für eine weitere Person beantragen, damit diese bei uns im Markt einkaufen kann. Bitte beachten Sie unsere Zutrittsbedingungen in den AGB.
6. Kann ich meine Kundenkarte digital ablegen?
Über unsere Transgourmet/Prodega-App haben Sie Ihre Kundenkarte jederzeit digital griffbereit. Die App können Sie hier downloaden.
7. Kann ich eine Zweit-Karte beantragen?
Eine Zweit-Karte können Sie direkt beim Ausfüllen Ihres Kundenantrags mit beantragen. Für eine Beantragung im Nachhinein können Sie sich an Ihren Markt wenden.